RSAG erhält rund 26 Millionen Euro Schadensersatz aus Müllaffäre
Siegburg - 9. November 2009
Intensive Bemühungen der RSAG führten jetzt zum Erfolg –
Aufsichtsrat gab am Wochenende seine Zustimmung
In der Auseinandersetzung um Schadensersatzleistungen, die die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG) gegenüber verschiedenen Personen und Firmen im Zusammenhang mit dem 2002 im Rhein-Sieg-Kreis aufgedeckten Müllskandal fordert, ist das Ende in Sicht. Der RSAG ist es nach jahrelangen intensiven Bemühungen und Verhandlungen gelungen, mit dem früheren Müllunternehmer Hellmut Trienekens und weiteren Beklagten eine außergerichtliche Einigung durch Schadensersatzzahlungen zu erzielen. Die Einigung ist seit dem Wochenende unter Dach und Fach und hat die Zustimmung des RSAG-Aufsichtsrates.
Darin haben sich die Beklagten verpflichtet, der RSAG noch in diesem Jahr einen Betrag von 19,5 Millionen Euro zu überweisen. Weitere Zahlungen in Höhe von 6,8 Millionen Euro erhält die RSAG bis 2016. Alles in allem bekommt das Abfallunternehmen rund 30 Millionen Euro an Schadensgeldern. Bereits seit 2005 hat das Unternehmen rund drei Millionen Euro an Ausgleichszahlungen für die Gebührenzahler erhalten und dieses Geld bereits in den vergangenen Jahren in den Gebühren berücksichtigt. Der Kreistag als oberstes politisches Organ im Rhein-Sieg-Kreis entscheidet in Kürze darüber, wie und wann die bevorstehenden Zahlungen den Gebührenzahlern zugute kommen.
Im Gegenzug für die Zahlungen einigten sich die Parteien darauf, dass die RSAG künftig auf finanzielle Forderungen und juristische Auseinandersetzungen verzichtet, die im Zusammenhang mit dem früheren Müllskandal stehen. Die Einigung führt nach Auffassung der RSAG dazu, dass ein Großteil des Schadens, der der Gesellschaft und den Gebührenzahlern im Kreis durch den Müllskandal entstanden sind, durch die Zahlungen ausgeglichen wird.
Eine Durchsetzung der ursprünglich errechneten Gesamtschadenshöhe wird nach Auffassung der RSAG die Gerichte jahrelang durch mehrere Instanzen beschäftigen und es ist keineswegs garantiert, dass sie ihn vollständig erhält. Die Gesellschaft hatte den durch Bestechung und korruptives Handeln entstandenen Schadensumfang auf rund 60 Millionen Euro geschätzt.
Der Schaden beinhaltet unter anderem den früheren rechtswidrigen Verkauf der beiden RSAG-Kompostwerke in Sankt Augustin-Niederpleis und Swisttal-Miel sowie die abgeschlossenen Entsorgungsverträge zum Bioabfall, Sperrmüll und Restmüll. Im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Restmüllentsorgung konnte die RSAG schon im letzten Jahr die Gebühren um rund vier Prozent senken. Die Verhandlungen führten im Ergebnis zu einer verbesserten Kostenstruktur und damit zu einer längerfristigen Preis- und Gebührenstabilität für den in der Bonner MVA zu verbrennenden Restmüll.
Der RSAG-Aufsichtsrat hat am Wochenende der von der Geschäftsführung mit den Beteiligten erarbeiteten Einigung zugestimmt. Angenommen hat der Aufsichtsrat auch den Vergleichsvorschlag des Landgerichts Bonn aus dem Sommer diesen Jahres. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte im Zuge einer unerlaubter Vertragsänderung über die Anlieferung von Erdmassen an die RSAG aus dem früheren ICE-Bahnprojekt die Firma Dr. Fink-Stauf Umwelttechnik und weitere Personen zu einer Zahlung von 250.000 Euro an die RSAG verpflichtet. Dieser Betrag ist in der gesamten Schadensrückzahlung berücksichtigt.
Die RSAG hat seit dem Aufdecken des Müllskandals um den früheren Geschäftsführer Karl-Heinz Meys immer eine rückhaltlose Aufarbeitung und Aufklärung angestrebt und intensive Bemühungen zur Schadens-regulierung angestellt. Mit der jetzt erzielten Einigung ist ein Großteil der Verfahren erledigt und der durch die Affäre entstandene Schaden für die Gesellschaft und die Gebührenzahler weitgehend kompensiert worden.
