Die Mindestausstattung
... richtet sich nach der Zahl der Haushalte und Gewerbebetriebe, die auf einem Gebührenbescheid aufgeführt sind.
Restmüll
Das Mindestbehältervolumen beträgt je Haushalt oder Gewerbebetrieb
20 Liter je Woche. Bei einem vierwöchentlichen Abfuhrrhythmus wären das dann 80 Liter.
Befinden sich mehrere Haushalte und/oder Gewerbebetriebe auf einem Grundstück, für die es einen gemeinsamen Bescheid gibt, dann können diese die Tonnen zusammen nutzen. In diesem Fall reduziert sich das Mindestbehältervolumen je veranlagter Einheit auf 15 Liter je Woche. Bei einer vierwöchentlichen Leerung wären dies dann 60 Liter.
Bioabfall
Je angefangene drei Haushalte auf einem Grundstück erhalten eine 120-Liter Biotonne.
Befinden sich mehrere Haushalte auf einem Grundstück, für die es einen gemeinsamen Bescheid gibt, dann können diese die Biotonnen gemeinsam nutzen.
Somit muss bis zu einem Dreifamilienhaus mindestens eine Biotonne vorhanden sein, ab einem Vierfamilienhaus wird eine weitere Biotonne zur Verfügung gestellt, usw.
Wer auf dem Grundstück selber kompostiert, kann auf die Biotonne verzichten. Das Mindestbehältervolumen auf dem Grundstück reduziert sich dann dementsprechend.
Papier
Je angefangene drei Haushalte auf einem Grundstück steht eine 240- Liter Papiertonne zur Verfügung.
Befinden sich mehrere Haushalte auf einem Grundstück, für die es einen gemeinsamen Bescheid gibt, dann können die Papiertonnen gemeinsam genutzt werden.
Somit muss bis zu einem Dreifamilienhaus mindestens eine Papiertonne vorhanden sein, ab einem Vierfamilienhaus wird eine weitere Papiertonne zur Verfügung gestellt, usw.
Restmüll:
1 x 80-Liter-Tonne, 4-wöchentliche Leerung
(20 Liter pro Haushalt und Woche x 4 Wochen =80 Liter)
Biotonne:
1 x 120-Liter-Tonne, 14-tägliche Leerung
(Bis zu drei Haushalte 1x 120 Liter =120 Liter)
Kompostieren Sie selbst, dann entfällt der Arbeitspreis für die Biotonne!
Papiertonne:
1 x 240-Liter-Tonne, 4-wöchentliche Leerung
(Bis zu drei Haushalte 1x 240 Liter =240 Liter)
Restmülltonne:
3 x 120-Liter-Tonnen, 4-wöchentliche Leerung
(15 Liter pro Haushalt und Woche x 4 Wochen =360 Liter)
Biotonne:
2 x 120-Liter-Tonne, 14-tägliche Leerung
(je drei Haushalte 1x 120 Liter =240 Liter)
Papiertonne:
2 x 240-Liter-Tonne, 4-wöchentliche Leerung
(je drei Haushalte 1x 240 Liter =480 Liter)
Es gibt zahlreiche weitere Beispiele, die aber alle eines gemeinsam haben: Die Abfallgebühren sind um so geringer je weniger Abfall anfällt, je kleiner die genutzte (Restmüll-) Tonne ist, je länger das Leerungsintervall beim Restmüll gewählt wird und ob die Abfalltonnen gemeinsam mit anderen Haushalten genutzt werden.
Restmüll
Das Mindestbehältervolumen beträgt je Haushalt oder Gewerbebetrieb
20 Liter je Woche. Bei einem vierwöchentlichen Abfuhrrhythmus wären das dann 80 Liter.
Befinden sich mehrere Haushalte und/oder Gewerbebetriebe auf einem Grundstück, für die es einen gemeinsamen Bescheid gibt, dann können diese die Tonnen zusammen nutzen. In diesem Fall reduziert sich das Mindestbehältervolumen je veranlagter Einheit auf 15 Liter je Woche. Bei einer vierwöchentlichen Leerung wären dies dann 60 Liter.
Bioabfall
Je angefangene drei Haushalte auf einem Grundstück erhalten eine 120-Liter Biotonne.
Befinden sich mehrere Haushalte auf einem Grundstück, für die es einen gemeinsamen Bescheid gibt, dann können diese die Biotonnen gemeinsam nutzen.
Somit muss bis zu einem Dreifamilienhaus mindestens eine Biotonne vorhanden sein, ab einem Vierfamilienhaus wird eine weitere Biotonne zur Verfügung gestellt, usw.
Wer auf dem Grundstück selber kompostiert, kann auf die Biotonne verzichten. Das Mindestbehältervolumen auf dem Grundstück reduziert sich dann dementsprechend.
Papier
Je angefangene drei Haushalte auf einem Grundstück steht eine 240- Liter Papiertonne zur Verfügung.
Befinden sich mehrere Haushalte auf einem Grundstück, für die es einen gemeinsamen Bescheid gibt, dann können die Papiertonnen gemeinsam genutzt werden.
Somit muss bis zu einem Dreifamilienhaus mindestens eine Papiertonne vorhanden sein, ab einem Vierfamilienhaus wird eine weitere Papiertonne zur Verfügung gestellt, usw.
Fallbeispiel 1:
Sie sind Besitzer/Eigentümer eines Einfamilienhauses und wählen die 4-wöchentliche Restmüllentleerung und die Bio- und Papiertonne. Dann ergibt sich für Sie die folgende Mindestausstattung von Gefäßen:Restmüll:
1 x 80-Liter-Tonne, 4-wöchentliche Leerung
(20 Liter pro Haushalt und Woche x 4 Wochen =80 Liter)
Biotonne:
1 x 120-Liter-Tonne, 14-tägliche Leerung
(Bis zu drei Haushalte 1x 120 Liter =120 Liter)
Kompostieren Sie selbst, dann entfällt der Arbeitspreis für die Biotonne!
Papiertonne:
1 x 240-Liter-Tonne, 4-wöchentliche Leerung
(Bis zu drei Haushalte 1x 240 Liter =240 Liter)
Fallbeispiel 2:
Sie wohnen in einem 6-Familien-Haus, in dem neben der 4-wöchentlich geleerten Restmülltonne die Bio- und Papiertonnen gemeinsam genutzt werden sollen. Keiner der Haushalte ist Eigenkompostierer. Dann ergibt sich für Sie die folgende Mindestausstattung von Gefäßen:Restmülltonne:
3 x 120-Liter-Tonnen, 4-wöchentliche Leerung
(15 Liter pro Haushalt und Woche x 4 Wochen =360 Liter)
Biotonne:
2 x 120-Liter-Tonne, 14-tägliche Leerung
(je drei Haushalte 1x 120 Liter =240 Liter)
Papiertonne:
2 x 240-Liter-Tonne, 4-wöchentliche Leerung
(je drei Haushalte 1x 240 Liter =480 Liter)
Es gibt zahlreiche weitere Beispiele, die aber alle eines gemeinsam haben: Die Abfallgebühren sind um so geringer je weniger Abfall anfällt, je kleiner die genutzte (Restmüll-) Tonne ist, je länger das Leerungsintervall beim Restmüll gewählt wird und ob die Abfalltonnen gemeinsam mit anderen Haushalten genutzt werden.
