Ich habe renoviert und beim Sperrmüll sind meine Holzvertäfelung und das Gartenhäuschen nicht mitgenommen worden. Warum?
Insbesondere Abfälle aus Bau- und Renovierungsarbeiten gehören nicht mit zum Sperrmüll. Denn es handelt sich dabei um Abfallgemische (u. a. Steine, Eisen, Kunststoffe, Aluminium, Papier), die in der Sperrmüllsortieranlage nicht separat erfasst werden können. Auch ein Gartenhaus gehört nicht zum Sperrmüll, weil es laut Sperrmülldefinition kein beweglicher Gegenstand aus einer Wohnung ist.
Weitere Informationen finden Sie hier, Details besprechen wir gerne mit Ihnen unter
02241 306 444.
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