Was gehört zum Sperrmüll und was nicht?
Zum Sperrmüll zählen bewegliche Gegenstände aus Wohnungen, die üblicherweise bei einem Auszug mitgenommen werden. Voraussetzung: Die Gegenstände sind sperrig und passen nicht in Ihre Mülltonne oder einen Beistellsack der RSAG. Insbesondere Abfälle aus Bau- oder Renovierungsarbeiten und Elektro(nik)-Altgeräte gehören nicht zum Sperrmüll.
Weitere Informationen finden Sie hier, Details besprechen wir gerne mit Ihnen unter
02241 306 444.
Kühlschränke, Fernseher, Gas- und E-Herde oder Waschmaschinen zählen nicht zum Sperrmüll, sondern zur so genannten "weißen und braunen Ware". Die Großgeräte werden bei Ihnen abgeholt, wenn sie über 70 cm lang sind. Über die genannte Rufnummer können Sie einen Termin dafür vereinbaren.
