. .

Kann ich auch als Mieter oder Inhaber eines Gewerbebetriebes Mülltonnen an-, ab- oder ummelden?

Nein, es sei denn, uns liegt die schriftliche Vollmacht des Grundstückseigentümers vor, mit der er Ihnen die Entgegennahme des Gebührenbescheids übertragen hat. In der Regel können An-, Ab- oder Ummeldungen nur durch den Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Hausverwaltungen vorgenommen werden.