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Wieso soll ich plötzlich für Sperrmüll/Grünschnitt/die Abholung von Elektrogroßgeräten Geld bezahlen?

In vielen Fällen liegt es daran, dass die kostenfreie Anzahl an Sonderleistungen bereits ausgeschöpft ist:

Jeder Haushalt kann im Jahr vier Sonderleistungen in Anspruch nehmen. Ab dem fünften Mal wird die Leistung in Rechnung gestellt. Das kann auch nachträglich passieren, da die RSAG-Entsorgungsanlagen vor der Annahme von Abfällen nicht prüfen, wie viele Sonderleistungen bereits in Anspruch genommen wurden.

Gewerbekunden hingegen müssen grundsätzlich zahlen: Ihre Abfallgebühren beinhalten keine Inanspruchnahme von Sonderleistungen.

Als jeweils eine Sonderleistung wird angerechnet:

  • jede Sperrmüllabfuhr, max. 3 m³ Menge, telefonisch bestellt
  • jede Sperrmüllanlieferung auf RSAG-Entsorgungsanlagen, max. 3 m³ je vorgelegter Entsorgungskarte (aus dem kreisweit verteilten Abfallkalender)
  • jedes einzelne Gerät bei Abfuhr von Elektrogroßgeräten, telefonisch bestellt
  • jede Grünschnittabfuhr, max. 3 m³ Menge, telefonisch bestellt
  • jede Grünschnittanlieferung auf RSAG-Entsorgungsanlagen, max. 3 m³ je vorgelegter Entsorgungskarte (aus dem kreisweit verteilten Abfallkalender)

Bei Nachfragen: Tel. 02241 306 444