Wieso soll ich plötzlich für Sperrmüll/Grünschnitt/die Abholung von Elektrogroßgeräten Geld bezahlen?
In vielen Fällen liegt es daran, dass die kostenfreie Anzahl an Sonderleistungen bereits ausgeschöpft ist:
Jeder Haushalt kann im Jahr vier Sonderleistungen in Anspruch nehmen. Ab dem fünften Mal wird die Leistung in Rechnung gestellt. Das kann auch nachträglich passieren, da die RSAG-Entsorgungsanlagen vor der Annahme von Abfällen nicht prüfen, wie viele Sonderleistungen bereits in Anspruch genommen wurden.
Gewerbekunden hingegen müssen grundsätzlich zahlen: Ihre Abfallgebühren beinhalten keine Inanspruchnahme von Sonderleistungen.
Als jeweils eine Sonderleistung wird angerechnet:
- jede Sperrmüllabfuhr, max. 3 m³ Menge, telefonisch bestellt
- jede Sperrmüllanlieferung auf RSAG-Entsorgungsanlagen, max. 3 m³ je vorgelegter Entsorgungskarte (aus dem kreisweit verteilten Abfallkalender)
- jedes einzelne Gerät bei Abfuhr von Elektrogroßgeräten, telefonisch bestellt
- jede Grünschnittabfuhr, max. 3 m³ Menge, telefonisch bestellt
- jede Grünschnittanlieferung auf RSAG-Entsorgungsanlagen, max. 3 m³ je vorgelegter Entsorgungskarte (aus dem kreisweit verteilten Abfallkalender)
Bei Nachfragen: Tel. 02241 306 444
