RSAG

Freitag, 31.07.2015

Volumen statt Gewicht

RSAG führt geändertes Abrechnungsverfahren ein

Zum 1. August 2015 führt die RSAG auf allen Entsorgungsanlagen im Rhein-Sieg-Kreis ein geändertes Abrechnungsverfahren ein. Die abzurechnende Kofferraummenge wird bei Sperrmüll oder Baustellenabfällen nicht mehr nach deren Gewicht,  sondern nach dem angelieferten Volumen abgerechnet. Grund dafür ist das in diesem Jahr in Kraft getretene neue Mess- und Eichgesetz.
 
An den Entsorgungsanlagen in Troisdorf, Sankt Augustin, Eitorf und Swisttal wird sich für den überwiegenden Teil der Anlieferer nicht viel verändern. Kunden mit kleineren Mengen (bis drei Kubikmeter) müssen nicht mehr gewogen werden, stattdessen rechnen die Mitarbeiter nach dem Volumen ab. Erst Mengen ab 200 Kilogramm werden ab dem 1. August verwogen.

Künftig kostet ein Kubikmeter Sperrmüll, Hausmüll oder Baustellenabfälle 15 Euro. Für Anlieferungen von mehr als drei Kubikmetern werden bis zu einem Gewicht von 200 Kilogramm pauschal 30 Euro berechnet. Darüber hinaus wird der Tonnagepreis zu Grunde gelegt.

Wie gehabt, kann jeder Haushalt im Jahr vier Sonderleistungen in Anspruch nehmen. Dabei zählt jede Abholung oder Anlieferung von Sperrmüll oder Grünabfällen bis drei Kubikmeter als eine Sonderleistung. Erst ab dem fünften Mal wird die Leistung in Rechnung gestellt.

Alle Kosten finden Sie auf unseren Downloadseiten.


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