RSAG

Grundpreis

Die Basis für jeden Haushalt und jedes Gewerbe

Mit dem Grundpreis deckt die RSAG vielfältige Entsorgungsleistungen ab. Dazu gehören unter anderem der Betrieb der RSAG-Entsorgungsanlagen oder des Schadstoff-Mobils. Da diese Leistungen für jeden zugänglich sind, wird der Grundpreis von jedem Haushalt und jeder Gewerbeeinheit, sofern sie Tonnen nutzt, erhoben. Unabhängig von der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben oder im Unternehmen arbeiten.

Diese Leistungen werden durch den Grundpreis bezahlt:

  • Betriebskosten sämtlicher RSAG-Entsorgungsanlagen (Wertstoffannahme)
  • Nachsorgeaufwendungen für die ehemalige Hausmülldeponie in Sankt Augustin-Niederpleis (z. B. Oberflächenabdichtung der Altdeponiebereiche, Rekultivierungsmaßnahmen, Sickerwasseraufbereitungsanlage, Gaserfassungszentrale)
  • Kosten für die Schadstoff-Entsorgung sowie den Einsatz des Schadstoff- und des Elektro-Kleinteile-Mobils
  • Kosten für den Service und den Verwaltungsaufwand
  • Kosten für die den privaten Haushalten angebotenen vier Sonderabfuhren von Sperrmüll, Elektrogroßgeräten sowie von Grünabfällen in größeren Mengen (nur im Grundpreis für Haushalte enthalten)
  • Kosten für die Beseitigung des nicht ordnungsgemäß bereitgestellten Abfalls (wilder Müll, Landesabfallgesetz § 9)
  • Kosten für die Weihnachtsbaumabfuhr
  • Kosten für die Bündel-Sammlung