RSAG

Freitag, 28.12.2018

Wichtige Neuerungen bei der Müllabfuhr im Kreis in 2019

Die Abfallgebührenbescheide werden ab dem kommenden Jahr direkt von der RSAG Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) und nicht mehr vom Rhein-Sieg-Kreis verschickt. Damit wird im neuen Jahr erstmals der Beschluss des Kreistages von Montagabend umgesetzt, nachdem die Abfall- und Gebührenhoheit im Kreis jetzt bei der RSAG AöR liegt. Die Bezirksregierung Köln hatte dieser formaljuristischen Änderung vorher zugestimmt.

Für die Gebührenempfänger ändert sich dadurch nichts, auf dem Briefkopf als Absender prangt künftig das RSAG- anstatt das Rhein-Sieg-Kreis-Logo. Der RSAG-Verwaltungsrat hatte im Anschluss an die letzte Kreistagssitzung in diesem Jahr auch die neuen Gebühren für 2019 beschlossen. Die neuen Tarif hat die RSAG online unter www.rsag.de/service/gebuehren-preise/ eingestellt.

Das Abfallunternehmen macht noch einmal auf die umfangreichen Neuerungen bei der Müllabfuhr im neuen Jahr aufmerksam. So wird es in 2019 im Kreisgebiet erstmals die wöchentliche Biotonnenleerung als sogenannte Regelabfuhr von März bis Ende Dezember geben. Aber auch der 14tägliche Abholrhythmus bleibt über das ganze Jahr bestehen, muss aber von den Haus- und Grundstückseigentümern separat beantragt werden. Entweder unter www.rsag.de/bio2019 oder mit einem Formular, das dem Abfallgebührenbescheid beigefügt ist. Die Gebührenbescheide werden ab der zweiten Januarhälfte verschickt. Online-Änderungen können ab sofort vorgenommen werden und das einmal im Jahr kostenlos.

Gestrichen werden im kommenden Jahr die bisherigen zehn Zusatzleerungen der Biotonne im Sommer, auch für die Nutzer der 14täglichen Biotonnenleerung. Die Regelabfuhr macht die zusätzlichen Leerungen überflüssig.

Neu ist auch, dass in 2019 Haushalte bis zu 13 kostenlose Grünschnitt-Bündelabfuhren nutzen können, um Hecken und Strauchschnitt besser und häufiger entsorgen zu können. Termine dafür gibt es telefonisch ab Januar unter der Rufnummer 0800 306 5555 oder können online unter www.rsag.de/service gebucht werden. Dieser Service kann auch von Eigenkompostierern genutzt werden.

Zu beachten ist, dass ab nächstem Jahr nichts mehr neben die Biotonne gestellt werden darf. Beistellmengen wie gefüllte Kartons und Papiersäcke werden nicht mehr geladen, ausgenommen sind die im Handel zu kaufenden RSAG-Bio-Jutesäcke. In den letzten jahren wurden immer mehr Biomengen neben die Tonnen gelegt. Die Biotouren waren wegen des hohen Mengenauf-kommens völlig unkalkulierbar geworden und die Müllwerker waren wegen der zusätzlichen körperlichen Anstrengungen an ihre Grenzen gestoßen. Auch waren die meisten Kartons und Papiersäcke mit Klebestreifen behaftet und haben für große Probleme bei der Kompostierung gesorgt. Durch die künftige Trennung von Biotonnenleerung und Grünabfallsammlung kann auch der Kompostierungsprozess besser gesteuert werden und verbessert die Qualität des Kompostes.  

Die Weihnachtsbäume werden wie früher im Januar und Februar ohne Anmeldung abgeholt. Allerdings immer im wöchentlichen Wechsel mit der Biotonne, die in den Monaten Januar und Februar grundsätzlich nur 14täglich geleert wird. Die RSAG empfiehlt auf jeden Fall einen Blick in den neuen Abfallkalender, der jetzt gerade an alle Haushalte verteilt worden ist.

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