Repair Café Gewinnspiel

Kaputt? Reparieren statt wegwerfen – und dabei doppelt gewinnen!

Ein kaputtes Elektrogerät, ein wackelnder Stuhl oder ein Lieblingsstück, das dringend repariert werden muss? Bevor etwas im Müll landet, lohnt sich ein Besuch im Repair Café. Schenk deinem kaputten Lieblingsstück ein zweites Leben und mach mit bei unserem Gewinnspiel. Lass deinen Gegenstand in einem Repair Café reparieren, mach ein Foto davon und schicke es an umweltbildung@rsag.de. Mit etwas Glück gewinnst du einen von drei EVENTIM-Gutscheinen im Wert von je 100 €.

Der beste Müll ist der, der gar nicht erst entsteht.

Genau darum geht es bei der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) vom 21. bis 29. November 2026. Auch wir als RSAG machen mit und möchten zeigen, wie einfach Abfallvermeidung im Alltag funktionieren kann.
Dieses Jahr steht bei uns das Thema „Repair Café“ im Mittelpunkt, denn dort helfen engagierte Menschen dabei, kaputte Gegenstände wieder fit zu machen. So bekommen Dinge ein zweites Leben, wertvolle Ressourcen werden geschont und gleichzeitig wird Müll vermieden.

Reparieren, Foto machen und gewinnen

Du hast einen kaputten Gegenstand zu Hause, den du nicht einfach wegwerfen möchtest? Dann mach mit bei unserem Gewinnspiel!

So geht's:

  • Schnapp dir einen kaputten Gegenstand und bring ihn in ein Repair Café in deiner Nähe.
  • Lass ihn reparieren und gib ihm damit ein zweites Leben.
  • Mach ein Foto von deinem reparierten Gegenstand im Repair Café.
  • Schicke uns dein Bild im Gewinnspielzeitraum vom 2.11. bis 29.11.2026 an umweltbildung@rsag.de
  • Schreib dazu, in welchem Repair Café dein Gegenstand repariert wurde.

Und schon bist du dabei! Mit etwas Glück gewinnst du einen von drei EVENTIM-Gutscheinen im Wert von jeweils 100 €. Ob Konzert, Comedy, Musical oder Sportevent: Mit einem Eventim-Gutschein wird aus weniger Müll mehr Erlebnis.

Du gewinnst also gleich doppelt: Dein Gegenstand bekommt ein zweites Leben und du kannst dir mit etwas Glück selbst eine schöne Zeit gönnen.

Wo finde ich ein Repair Café in meiner Nähe?

Repair Cafés gibt es an vielen Orten im Rhein-Sieg-Kreis und darüber hinaus. Dort wird gemeinsam repariert, getüftelt, ausprobiert und ganz nebenbei jede Menge Abfall vermieden.

Hier findest du hilfreiche Adressen und Termine in deiner Umgebung:

Ressourcen wertschätzen. Bewusst entscheiden.

Jedes reparierte Gerät, jedes geflickte Kleidungsstück und jeder weitergenutzte Gegenstand bedeutet: weniger Abfall und weniger Verbrauch neuer Ressourcen.

Deshalb unser Tipp: Reparieren statt wegwerfen! Mach mit bei der Europäischen Woche der Abfallvermeidung und zeig uns, wie aus einem kaputten Gegenstand wieder etwas Gebrauchtes, Geliebtes und Wertvolles wird.

Jetzt Repair Café finden, Gegenstand reparieren und mitmachen!

Kontakt

Du hast Fragen oder Anregungen zum Gewinnspiel oder zum Thema Abfallvermeidung? Dann nimm gerne Kontakt mit dem Team Umweltbildung der RSAG auf: umweltbildung@rsag.de.


Teilnahmebedingungen zu dem Gewinnspiel „Repair Café“

Präambel
Die RSAG AöR veranstaltet auf ihren Social-Media-Kanälen Facebook und Instagram (https://www.facebook.com/RSAG.Entsorgung und https://www.instagram.com/rsag_aoer) das Gewinnspiel „Repair Café“.

Eingeladen sind alle Personen, ein Bild von einem, im Repair Café reparierten Gegenstand per E-Mail an umweltbildung@rsag.de zu senden. Alle per E-Mail eingesendeten Bilder, werden nach Ablauf der Aktion bei der Gewinnauslosung berücksichtigt.

Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Repair Café“. gelten die folgenden Teilnahmebedingungen:

1. Veranstalterin
Veranstalterin dieses Gewinnspiels ist die RSAG AöR, Pleiser Hecke 4, 53721 Siegburg, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Michael Dreschmann und Sascha van Keeken. (Die RSAG AöR wird im folgenden „RSAG“ genannt).

2. Teilnahme am Gewinnspiel
2.1 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen der RSAG.
2.2 Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.
2.3 Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland unterhält und das 14. Lebensjahr vollendet hat. Angestellte der RSAG und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.4 Am Gewinnspiel nimmt diejenige Person teil, die ein Foto von einem reparierten Gegenstand per E-Mail an umweltbildung@rsag.de sendet. Es können von einer Person mehrere Fotos von unterschiedlichen Gegenständen geschickt werden, um ihre Gewinnchancen zu erhöhen. 
2.5 Es ist keine Anmeldung für die Teilnahme am Gewinnspiel notwendig.

3. Ablauf
3.1 Das Gewinnspiel startet am 02.11.2026 und endet am 29.11.2026.

4. Teilnahmeregeln
Wir freuen uns über sachliche, höfliche und respektvolle Beiträge. 
4.1 Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb garantieren die teilnehmenden Personen, dass sie Inhaber aller Rechte an den durch sie veröffentlichten Inhalten (z. B. Texte, Bilder oder Videos) sind und die Veröffentlichung dieser Inhalte nicht gegen geltende Gesetze, einschließlich u. a. Jugendschutzgesetze, Strafgesetze, Datenschutzgesetze, bzw. Rechtspositionen, einschließlich u. a. der Persönlichkeitsrechte, Rechte des geistigen Eigentums, vertragliche oder sonstige Rechte von natürlichen oder juristischen Personen verstößt.
Sie stellen die RSAG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die in Bezug auf die von allen Teilnehmenden hochgeladenen Inhalte geltend gemacht werden.
4.2 Die RSAG behält sich das Recht vor, Personen vom Wettbewerb auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. 
4.3 Personen, die versuchen, den Wettbewerbsverlauf zu stören oder zu manipulieren sowie sich durch die Verwendung unerlaubter/unfairer Hilfsmittel einen Vorteil zu verschaffen, werden ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.

5. Gewinn
5.1 Die Gewinne werden unter allen Teilnehmer*innen per Zufallsprinzip verlost. Alle Gewinner*innen erhalten einen 100 € Wertgutschein von EVENTIM. Die Preise sind an keine weiteren Verpflichtungen gebunden. Mehrfachgewinne sind ausgeschlossen.
5.2 Alle Gewinner*innen werden bis spätestens 04.12.2026 per E-Mail über den Gewinn benachrichtigt. Der/Die Gewinner*in hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.12.2026 der RSAG per E-Mail zu bestätigen und die Versandadresse mitzuteilen, anderenfalls ist die RSAG dazu berechtigt, diesen Gewinn erneut auszulosen.
5.3 Die Formalitäten zur Übergabe der Gewinne werden mit dem/der jeweiligen Gewinner*in individuell geklärt. 
5.4 Eine Barauszahlung des Sachwertes oder Tausch des jeweiligen Gewinns ist nicht möglich. Die Gewinne sind nicht übertragbar.

6. Chancengleichheit
Die Auslosung der Gewinne erfolgt durch das Zufallsprinzip. 

7. Haftung und Rechte der RSAG
7.1 Jegliche Schadenersatzverpflichtung der RSAG und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für mittelbare und/oder Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, für Arglist, im Falle einer Garantie und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der RSAG oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Ebenso gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht für Personenschäden.
7.2 Ferner kann die RSAG für jegliche technischen Störungen, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer nicht verantwortlich gemacht werden.
Die RSAG behält sich jederzeit das Recht vor, den Wettbewerb aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Wettbewerb nicht (mehr) planmäßig verlaufen kann (z. B. bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus sonstigen technischen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs behindern). Die RSAG entscheidet nach eigenem Ermessen, ob der Wettbewerb weitergeführt werden kann oder ob ein Abbruch bzw. eine vorzeitige Beendigung notwendig sind.
7.3 Die RSAG behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.

8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, die dem Zweck des Gewinnspiels und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit die teilnehmende Person keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird die Zuständigkeit des für den Sitz der RSAG zuständigen deutschen Gerichts vereinbart (Amtsgericht Siegburg, Landgericht Bonn).

10. Sonstiges
Dieser Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich direkt an die RSAG unter umweltbildung@rsag.de zu richten.