RSAG

Schadstoffe

Schonen Sie die Umwelt

Alte Lackdosen, Batterien, Energiesparlampen, Pflanzenschutzmittel – im Haushalt fallen immer wieder Abfälle an, die Mensch und Natur schädigen und daher nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Diese Schadstoffe können Sie an unserem Schadstoff-Mobil oder den RSAG-Entsorgungsanlagen abgeben. Ganz einfach und meistens kostenlos.

Schadstoffe können in den unterschiedlichsten Bereichen vorkommen.

  1. Haushalt: Darunter fallen Batterien, Energiespar- und LED-Lampen, Leuchtstoffröhren, Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen und quecksilberhaltige Abfälle.
  2. Heimwerk und Hobby: Dazu gehören flüssige Farben und Lacke (ausgehärtet zum Restmüll), Säuren, Laugen und Lösungsmittel, Klebstoffe, Kitt- und Spachtelmassen, PUR-Schaumdosen.
  3. Auto: Dazu zählen Altöl (kostenpflichtig), Pkw-Akkus (Rückgabe bei Verkaufsstellen, Annahme am Schadstoffmobil bis zu 3 Stück, max. 20 kg je Stück), Frostschutzmittel, Pflegemittel und Bremsflüssigkeit.
  4. Garten: Hier fallen Pflanzenschutzmittel und Holzschutzmittel an.

Das Schadstoff-Mobil reist täglich durch die Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis. Zwölfmal im Jahr ist es in Ihrer Kommune. Die Termine und Standplätze finden Sie im Abfallkalender oder unter Termine Schadstoff-Mobil.

Gut zu wissen

RSAG-Entsorgungsanlagen: Die RSAG-Entsorgungsanlage Swisttal und der RSAG-Wertstoffhof Troisdorf nehmen Schadstoffe in Kleinmengen (bis max. 50 kg pro Anlieferfahrzeug & Tag, bei max. 20 kg je Gebinde/Verpackungseinheit) kostenlos an. Größere Mengen sowie Feuerlöscher und Altöl sind in jedem Fall kostenpflichtig.

Verpackungen: Achten Sie darauf, dass die Verpackungen dicht verschlossen und unbeschädigt sind.

Laborchemikalien: Vorherige Anmeldung erforderlich über diesen Vordruck.

Entsorgung im Handel: Viele Händler und Apotheken bieten Rücknahmesysteme an. Dort können Sie beispielsweise Batterien, Energiesparlampen, Altöl oder Medikamente kostenlos abgeben.

Preise: Die Preise, Anlieferungsmodalitäten und mögliche Freigrenzen entnehmen Sie bitte der Entgelteordnung.