RSAG

Die Mindestausstattung

Das können Sie erwarten

Abfall entsteht unweigerlich in jedem Haushalt und Betrieb. Aus Erfahrung können wir sehr genau einschätzen, wie viel Müll in einer Woche aufkommt. Danach richtet sich die Mindestausstattung an unterschiedlichen Behältern für jeden Haushalt.

Restmüll

Das Mindestbehältervolumen beträgt je Haushalt 20 Liter je Woche.

Bei einem vierwöchentlichen Abfuhrrhythmus benötigen Sie demnach einen 80-Liter-Behälter.

Befinden sich mehrere Haushalte auf einem Grundstück, für die es einen gemeinsamen Bescheid gibt, dann können diese die Tonnen gemeinsam nutzen. In diesem Fall reduziert sich das Mindestbehältervolumen je veranlagter Einheit auf 15 Liter je Woche. Bei einer vierwöchentlichen Leerung wären dies dann 60 Liter.

Der Behälterbedarf für Restmüll aus anderen Herkunftsbereichen wird individuell durch branchenspezifische Kennzahlen ermittelt. Die Kennzahlen werden anhand der Branche und der Einheit ermittelt. Weitere Informationen und Hinweise sowie den Auskunftsbogen finden Sie unter "Formulare" bei Downloads & Bestellservice.

Haben Sie Fragen zum Behälterbedarf für Restmüll aus anderen Herkunftsbereichen? Unser Team der Gewerbeveranlagung Telefon 02241 306 226 hilft gerne weiter.

Bioabfälle

Je angefangene drei Haushalte auf einem Grundstück erhalten eine 120-Liter-Biotonne.

Somit muss bis zu einem Dreifamilienhaus mindestens eine Biotonne vorhanden sein, ab einem Vierfamilienhaus wird eine weitere Biotonne zur Verfügung gestellt usw.

Wer auf dem Grundstück selber kompostiert, kann auf die Biotonne verzichten.

Befinden sich mehrere Haushalte auf einem Grundstück, für die es einen gemeinsamen Bescheid gibt, dann können diese die Biotonne gemeinsam nutzen.

Papier

Je angefangene drei Haushalte auf einem Grundstück steht jeweils eine 240-Liter-Tonne für Papier zur Verfügung.

Somit muss bis zu einem Dreifamilienhaus mindestens eine Tonne für Papier vorhanden sein, ab einem Vierfamilienhaus wird eine weitere Tonne zur Verfügung gestellt usw.

Befinden sich mehrere Haushalte auf einem Grundstück, für die es einen gemeinsamen Bescheid gibt, dann können diese die Tonne gemeinsam nutzen.

Wertstoffe

Jede*r Grundstückseigentümer*in ist verpflichtet, auf seinem Grundstück für Haushalte mindestens eine 240-Liter-Wertstofftonne aufzustellen. Wenn dies aus Platzmangel nicht möglich ist, kann ein Antrag auf Zuteilung von Wertstoffsäcken gestellt werden.

Haben Sie Fragen zum Gebührensystem? Unser Team der Gebührenveranlagung Telefon 02241 306 222 hilft gerne weiter.