RSAG

Mittwoch, 19.10.2011

Öffentliche Ausschreibung zum Abriss und Errichtung eines Werkstattgebäudes auf der RSAG-Entsorgungsanlage Swisttal-Miel

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Die Verdingungsunterlagen können schriftlich bis zum 14. Oktober 2011 bei der u. a. Kontaktstelle angefordert werden.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 26.10.2011, 14:00 Uhr

Bekanntmachung im Deutschen Ausschreibungsblatt: 28.09.2011

Ausgeschrieben wird die Erbringung einer Bauleistung zur Errichtung eines Werkstattgebäudes auf der RSAG-Entsorgungsanlage in Swisttal-Miel.

Das Bauvorhaben untergliedert sich im Wesentlichen in 2 Bauabschnitte.

Bauabschnitt 1 betrifft den Abbruch und die Entsorgung des vorhandenen Werkstattgebäudes in den Abmessungen Werkstatt ca. B/L/H: 12,50 x 15,00 x 8,00 m und dem überdachten Bereich in gleicher Größe.

Bauabschnitt 2 betrifft den Neubau des geplanten Werkstattgebäudes.
Die Konstruktion des ca. 20,00 x 12,50 m großen Werkstattgebäudes besteht im Wesentlichen aus Betonfertigteilen. Die Giebelwände als auch die Traufseiten, bis UK Lichtband, bestehen aus Betonsandwichwänden. Die Tragkonstruktion besteht aus Stb.-Stützen und Stb. Binder. Die Dachkonstruktion besteht aus Trapezblech, Dämmung und Folienabdichtung. Innerhalb der Halle befindet sich eine Grube zur Fahrzeugwartung, ein Öllagerraum sowie darauf aufgebaut das Meisterbüro. Die Erschließung erfolgt über eine Stahltreppe. Zur Lüftung ist im Firstbereich ein Lichtband einzubauen. Die Belichtung wird über eine Industrie-verglasung an den Traufseiten gewährleistet. Die Beheizung erfolgt über Gasdunkelstrahler. Die zu leistenden Elektroarbeiten beinhalten die parallele Installation von Medienleitungen. Das gesamte Gebäude ist mit einer Blitzschutzanlage auszustatten.

Der Bau des Werkstattgebäudes ist auf dem Gelände der o. g. Entsorgungsanlage der RSAG zu errichten und im laufenden Betrieb durchzuführen.
Der Betrieb auf dem Standort darf durch die Bautätigkeit nicht behindert werden. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit in dem im Leistungsverzeichnis dargestellten Umfang die Bautätigkeit auch außerhalb der Öffnungszeiten durchzuführen; in diesem Fall hat sich der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abzustimmen und dessen Einverständnis einzuholen. Soweit erforderlich hat der Auftragnehmer Ausnahmegenehmigungen für Bautätigkeiten selbst einzuholen.

Der komplette Veröffentlichungstext findet sich in dem o. a. Veröffentlichungsorgan.

Vom Auftraggeber eingerichtete Kontaktstelle:

Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Stabsstelle Recht
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg

Fax-Nr. 02241 306 121

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