RSAG

Aufsichtsrat und Verwaltungsrat

Die RSAG ist ein kommunales Unternehmen in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR).

Aufgaben des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat prüft und überwacht die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Vorstandes. Diesem Gremium obliegt die Entscheidungskompetenz über die strategische und wirtschaftliche Ausrichtung der AöR, soweit sie ihm gemäß der Satzung zugewiesen ist. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden sowie 13 weiteren Mitglieder. 12 Mitglieder und deren Stellvertreter*innen werden vom Kreistag bestellt. Der Landrat gehört dem Verwaltungsrat kraft Amtes an; des Weiteren eine vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises benannte Person oder ein*e Angestellte*r des Rhein-Sieg-Kreises. Die Benennung der Verwaltungsratsmitglieder durch den Kreistag erfolgt in jeder Wahlperiode neu.

Vorsitzender des Verwaltungsrates:

Landrat Sebastian Schuster

Aufgaben des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan gegenüber der Geschäftsführung der GmbH. Vorrangigste Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung und Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung der RSAG mbH und ihrer Gesellschaften. Der Aufsichtsrat hat 13 ordentliche und dieselbe Anzahl stellvertretender Mitglieder. 12 Mitglieder und deren Stellvertreter*innen werden vom Kreistag entsandt. Bei einem dieser Mitglieder muss es sich um den Landrat oder eine*n von ihm benannte*n Bedienstete*n des Rhein-Sieg-Kreises handeln. Sein Stellvertreter muss ebenfalls Bedienstete*r des Rhein-Sieg-Kreises sein. 1 Mitglied und dessen Stellvertreter*in entsendet der Zweckverband REK.
Die Benennung der Aufsichtsratsmitglieder durch den Kreistag erfolgt in jeder Wahlperiode neu.

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Vorsitzender des Aufsichtsrates:

Landrat Sebastian Schuster