- keine Plastiktüten
- keine kompostierbaren/biologisch abbaubaren Kunststoffbeutel aus dem Handel, da sie in den RSAG-Entsorgungsanlagen wegen kürzerer Rottezeiten nicht verarbeitet werden können (§ 6, Absatz 3 der Abfallsatzung).
Die so genannten „Biokunststoffe“ dürfen nach einer europäischen Norm als kompostierbar bezeichnet werden, wenn sie sich unter den Bedingungen industrieller Kompostierung innerhalb von drei Monaten zersetzen. Das klingt recht überzeugend. Der Haken daran: Die Norm legt Bedingungen zugrunde, die praktisch nicht vorkommen. Die (angeblich) kompostierbaren Kunststoffbeutel können in den Kompostwerken in der real kürzeren Prozesszeit nicht verrotten. - keine in Plastik verpackte Lebensmittel
Tüten aus Papier zum Sammeln der Abfälle können mit in die Biotonne hinein. Wie Sie Ihre Bioabfälle sonst noch einpacken können und weitere Tipps finden Sie unter dem Menüpunkt Bio- und Grünabfälle.