RSAG

Häufige Fragen (FAQ's)

Kein Problem. Unser Infomail-Service ist dafür wie geschaffen: Eine kostenlose E-Mail (oder eine kostenpflichtige SMS) erinnert Sie rechtzeitig vor jeder Leerung an den Termin. Sie können selber auswählen, für welche Behälter Sie die Termine zugeschickt bekommen möchten. Anmeldung zum Infomail-Service unter dem Menüpunkt »Abfallkalender.

Restmüll-, Bio-, Papier- und Wertstofftonnen können Sie als Grundstückseigentümer oder bevollmächtigte Hausverwaltung jeweils zum 1. eines Monats beantragen. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular im Menüpunkt Online-Service oder faxen Sie uns Ihre Bestellung. Natürlich können Sie uns auch vor Ort in der Geschäftszentrale Siegburg besuchen.

Nein, es sei denn, die/der Grundstückseigentümer*in legt eine schriftliche Vollmacht vor, mit der ihr/ihm die Entgegennahme des Gebührenbescheids übertragen wurde. In der Regel können An-, Ab- oder Ummeldungen nur durch die/den Grundstückseigentümer*in und bevollmächtigte Hausverwaltungen vorgenommen werden.

Sie erhalten Ihren neuen Behälter in etwa 14 Tagen. Bitte stellen Sie Ihren alten Behälter zum Tausch sofort nach der Bestellung an die Grundstücksgrenze. Sie können es bis zur Abholung weiter mit Abfällen befüllen.

Ja, die offenen Forderungen werden mit berücksichtigt.

Bestellen Sie Ihren Sperrmüll-Termin online. Oder erhalten Sie Ihren Abholtermin telefonisch bei unserem Terminservice 02241 306 444.

Zum Sperrmüll zählen bewegliche Gegenstände aus Wohnungen, die üblicherweise bei einem Auszug mitgenommen werden. Voraussetzung: Die Gegenstände sind sperrig und passen nicht in Ihre Mülltonne oder einen Beistellsack der RSAG. Insbesondere Abfälle aus Bau- oder Renovierungsarbeiten und Elektro(nik)-Altgeräte gehören nicht zum Sperrmüll.

Weitere Informationen finden Sie hier, Details besprechen wir gerne mit Ihnen unter 02241 306 444.

Kühlschränke, Fernseher, Gas- und E-Herde oder Waschmaschinen zählen nicht zum Sperrmüll, sondern zu Elektrogroßgeräten. Die Großgeräte werden bei Ihnen abgeholt, wenn sie über 50 cm lang sind. Über die genannte Rufnummer können Sie einen Termin dafür vereinbaren.

Insbesondere Abfälle aus Bau- und Renovierungsarbeiten gehören nicht mit zum Sperrmüll. Denn es handelt sich dabei um Abfallgemische (u. a. Steine, Eisen, Kunststoffe, Aluminium, Papier), die in der Sperrmüllsortieranlage nicht separat erfasst werden können. Auch ein Gartenhaus gehört nicht zum Sperrmüll, weil es laut Sperrmülldefinition kein beweglicher Gegenstand aus einer Wohnung ist.
Weitere Informationen finden Sie hier, Details besprechen wir gerne mit Ihnen unter 02241 306 444.

Ganz einfach: Bestellen Sie Ihre Abholung von Elektrogeräten online. Oder rufen Sie unsere Terminservice 02241 306 444 an und melden Sie die Abholung des Gerätes an. Unsere Mitarbeiter teilen Ihnen sofort den nächsten Termin mit.

Auf Wunsch übernehmen wir das Heruntertragen des Geräts oder die Abholung zum Wunschtermin. Dieses Angebot ist kostenpflichtig, mehr Infos unter dem Menüpunkt Zusatzangebote.

Sie können das Gerät auch selber auf den RSAG-Entsorgungsanlagen Swisttal, Eitorf oder dem RSAG-Wertstoffhof Troisdorf anliefern.

In vielen Fällen liegt es daran, dass die kostenfreie Anzahl an Sonderleistungen bereits ausgeschöpft ist:

Jeder Haushalt kann im Jahr vier Sonderleistungen in Anspruch nehmen. Ab dem fünften Mal wird die Leistung in Rechnung gestellt. Das kann auch nachträglich passieren, da die RSAG-Entsorgungsanlagen vor der Annahme von Abfällen nicht prüfen, wie viele Sonderleistungen bereits in Anspruch genommen wurden.

Gewerbekunden*innen hingegen müssen grundsätzlich zahlen: Ihre Abfallgebühren beinhalten keine Inanspruchnahme von Sonderleistungen.

Als jeweils eine Sonderleistung wird angerechnet:

  • jede Sperrmüllabfuhr, max. 3 m³ Menge, telefonisch bestellt
  • jede Sperrmüllanlieferung auf RSAG-Entsorgungsanlagen, max. 3 m³
  • Bei der Abholung von bis zu drei Elektrogroßgeräten, telefonisch bestellt

Bei Nachfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon 02241 306 444 zur Verfügung.

Rufen Sie den Containerdienst an. Dort kann man Ihnen bestimmt ein passendes Angebot unterbreiten: 02241 306 406. Oder bestellen Sie online.

Was gehört in die Wertstofftonne und was nicht? Ist der ausrangierte Kochtopf hier wirklich richtig? Alle wichtigen Informationen zur Wertstofftonne finden Sie unter Richtig entsorgen.

Energiesparlampen und Leuchstofflampen/Neonröhren sind quecksilberhaltig. LED-Leuchtmittel enthalten elektronische Bauteile. Sie gehören deshalb getrennt entsorgt und werden in Kleinmengen bei dem RSAG-Wertstoffhof Troisdorf, den RSAG-Entsorgungsanlagen Swisttal, Eitorf oder beim Schadstoffmobil angenommen.

Halogenlampen können - wie herkömmliche Glühlampen - in die Restmülltonne.

Auf den RSAG-Entsorgungsanlagen Troisdorf und Eitorf können Sie zusätzlich auch große Mengen Entladungs-/Leuchstofflampen abgeben.

Das heißt, Teilnahme an der „normal üblichen“ Biotonnen-Abfuhr, die ab 2019 (mit Ausnahme Jan/Feb) wöchentlich stattfinden wird.

Es finden keine wöchentlichen 10 Zusatzleerungen im Sommer mehr statt. Bitte berücksichtigen: Auch keine Beistellungen mehr zur Biotonne.

Aufgrund von Erfahrungen wissen wir, dass auch im Winter bei vielen Kunden*innen mehr Volumen benötigt wird. Insbesondere die Entsorgung von Laub dauert bis in den Spätherbst hinein. Die Wachstumsphasen der Pflanzen haben sich in den vergangenen Jahren dauerhaft ausgedehnt (zeitlich sowohl nach vorne als auch nach hinten).

Das gebündelte Material geht einen anderen Entsorgungsweg, als die Abfälle aus der Biotonne. Zudem waren Bündel und Kartons in der Vergangenheit häufig zu groß und zu schwer und mit Klebeband aus Kunststoff verunreinigt. Mit der neuen Regelung müssen Kartons nicht mehr getragen werden, weichen bei Regen nicht mehr auf und verunreinigen somit nicht mehr die Straßen. Die Gesundheit der Fahrer*innen und Lader*innen wird verbessert.

Grasschnitt/Laub gehört in die Biotonne. Grünschnitt gebündelt zur Bündel-Sammlung oder zerkleinert in die Biotonne. Die RSAG-Beistellsäcke können für sämtlichen Bioabfall genutzt werden. Natürlich können Sie auch wie bisher Ihre Grünabfälle auf den RSAG-Entsorgungsanlagen selbst anliefern.

Eigentümer*innen oder Verwalter*innen. Mieter*innen wenden sich bitte immer zuerst an ihre/n Eigentümer*innen/Verwalter*innen.

Ja, jederzeit zum 1. des nächsten Monats. Einmal im Jahr ist dies kostenlos, zum Jahreswechsel ist es immer kostenlos!

Es gibt eine separate Bündel-Sammlung. Dafür werden jedoch keine Beistellungen, d. h.
Kartons, Papiersäcke etc. neben der Biotonne mehr mitgenommen. Bis zu 13-mal im Jahr holt die RSAG, nach zuvor erfolgter Anmeldung, gebündelte Grünabfallmengen bis drei Kubikmeter ab. Ihre Anmeldung kann telefonisch unter 0800 306 5555 oder per Online-Auftrag unter www.rsag.de/service erfolgen. Diese Leistung muss auch nicht separat bezahlt werden – sie ist in den Abfallgebühren bereits enthalten.

Nein, das geht leider nicht

Ja, die finden Abfuhr im wöchentlichen Wechsel mit der Leerung der Biotonne statt (nicht mehr gleichzeitig). Zeitraum: Januar und Februar
 

Ja. Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen erfolgt im Januar und Februar im wöchentlichen Wechsel mit der Leerung der Biotonne. Auch Kunden*innen ohne Biotonne können ihren Baum an die Straße legen. Eine Anmeldung für die Mitnahme ist nicht erforderlich. Die Bäume müssen lediglich auf etwa 2 m gekürzt und ohne Baumschmuck bereitgelegt werden.