RSAG

Mittwoch, 04.03.2015

Einschränkungen bei Annahme von Lithium-Ionen-Akkus am Elektro-Kleinteile-Mobil

Ab sofort keine beschädigten oder schweren Akkus mehr

Die Regelungen am Elektro-Kleinteile-Mobil im Einzelnen:

  • Keine Annahme beschädigter Lithium-Ionen-Akkus
  • Keine Annahme von Lithium-Ionen-Akkus, die schwerer als ein halbes Kilogramm sind

Solche "Hochenergie-Batterien" sind insbesondere in Handys, Laptops, Akkuschraubern und -rasenmähern oder E-Bikes verbaut und werden in der Regel über ein separates Ladegerät aufgeladen. Die Akkus, die manchmal wie normale Batterien aussehen, tragen aufgrund ihrer Volt-Zahl häufig den Aufdruck "3,7 V" und den Zusatz "Li-Ionen" oder "Lithium-Ionen".

Als Alternative empfehlen wir die Abgabe an den RSAG-Entsorgungsanlagen Troisdorf, Eitorf und Swisttal.

Hintergrund für den Stopp der Annahme sind in Kürze zu erwartende neue Rechtsvorschriften zum Transport solcher Akkus.

‹ Zurück zur Übersicht