RSAG

Dienstag, 21.03.2023

Wichtige Informationen zum Vorgehen nach dem Warnstreik

Nach dem Warnstreik vom Dienstag, 21. März 2023, ergeben sich folgende Regelungen für die Müllabfuhr im Rhein-Sieg-Kreis:

Linksrheinisches Kreisgebiet

Keine Leerungen am Dienstag, 21.3.23. Die Abfuhren der Abfallbehälter für Bio, Restmüll und Wertstoffe werden nicht nachgeholt.

  • Biotonnen mit 14-täglicher Abfuhr werden bei der nächsten wöchentlichen Leerung mitgenommen. Zusätzlich können Bioabfälle in Pappkartons neben die Tonne gestellt werden.
  • Für Restmüll gilt: Wer am Dienstag (21.3) seine vierwöchentliche Leerung hatte, kann die nächste 14-tägliche Abfuhr nutzen und zusätzlichen Restabfall in neutralen Säcken dazustellen.  
  • Wertstoffe (gelbe Tonne) werden als Beistellmaterial bei der nächsten regulären Abfuhr in neutralen Säcken mitgenommen.
  • Papiertonnen werden im Laufe der Woche noch geleert.
  • Für den Tag angemeldeter Sperrmüll sowie angemeldete Biobündel werden noch im Laufe der Woche abgeholt. Bitte daher am Straßenrand/Standplatz stehen lassen.  
  • Für heute (21.3.) angemeldete Elektrogroßgeräte werden wie geplant abgeholt.

Rechtsrheinisches Kreisgebiet

Keine Bio-, Bündel-, und teilweise Restmüllsammlung am Dienstag, 21.3.23.

  • Die Biotonne der Regelabfuhr wird erst wieder zum nächsten regulären Sammeltermin geleert. Biotonnen mit 14-täglicher Abfuhr werden bei der nächsten wöchentlichen Leerung mitgenommen. Zusätzlich können Bioabfälle in Pappkartons neben die Tonne gestellt werden.
  • Für streikbedingt nicht geleerte Restmüllbehälter gilt: Wer am Dienstag (21.3) seine vierwöchentliche Leerung hatte, kann die nächste 14-tägliche Abfuhr nutzen und zusätzlichen Restabfall in neutralen Säcken dazustellen.  
  • Für heute (21.3) angemeldeter Sperrmüll sowie angemeldete Biobündel werden noch im Laufe der Woche abgeholt. Bitte daher am Straßenrand/Standplatz stehen lassen.  
  • Für heute (21.3.) angemeldete Elektrogroßgeräte werden regulär abgeholt.
  • Die Leerungen für Papier und Wertstoffe finden statt.

Gut zu wissen

Zum linksrheinischen Kreisgebiet gehören die Städte und Gemeinden Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg.

Zum rechtsrheinischen Kreisgebiet zählen die Städte und Gemeinden Bad Honnef, Eitorf, Hennef, Königswinter, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf und Windeck.

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