Corona: Infos, Tipps, Einschränkungen – ein Überblick

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Was gilt es bei der Entsorgung von (Corona-)Abfällen sowie bei Besuchen unserer RSAG-Entsorgungsanlagen oder der Geschäftszentrale in der aktuellen Situation rund um COVID-19 zu beachten? Dies haben wir für alle Kund*innen der RSAG in einem Überblick zusammengestellt:
Korrekte Entsorgung von Corona-Abfällen in privaten Haushalten
Abfälle aus privaten Haushalten, die bei der Betreuung von COVID-19-Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Personen verursacht wurden (beispielsweise Einwegtaschentücher, Einweg-Atemschutzmasken, Schnelltests), gehören in die Restmülltonne. In der Müllverwertungsanlage wird das Virus aufgrund der vorgeschriebenen Mindestverbrennungstemperaturen sicher zerstört.
Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen für Haushalte mit infizierten Personen
Zum Schutz der Allgemeinheit empfiehlt das Bundesumweltministerium in Abstimmung mit den Ministerien der Bundesländer zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen bei der Abfallentsorgung in Privathaushalten, sollten in diesen mit COVID-19 infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle leben:
Wichtig: Hiermit entfällt für so genannte Corona-Abfälle das Gebot der Abfalltrennung. Demnach sind auch Verpackungsabfälle, Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne zu entsorgen.
- Sämtliche Abfälle sind in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke zu verpacken. Das gilt insbesondere auch für Einzelgegenstände, die mit Sekreten oder Exkreten Infizierter behaftet sein könnten (z. B. Papiertaschentücher).
- Abfallsäcke sind fest zu verschließen, etwa durch Verknoten oder Zubinden. Spitze und scharfe Gegenstände müssen in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden. Müllsäcke sind für Menschen und Tiere unzugänglich zu lagern.
- Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt. Sie sind nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne den gewohnten Entsorgungswegen zuzuführen.
Besuche der RSAG-Entsorgungsanlagen und des Wertstoffhofs
Grundsätzlich sind unsere Entsorgungsanlagen sowie der Wertstoffhof uneingeschränkt und zu den bekannten Zeiten für unsere Kund*innen geöffnet.
Eine 3G-Regel auf den Entsorgungsanlagen besteht aktuell nicht. Kund*innen müssen daher beim Besuch unserer Entsorgungsanlagen, dem Wertstoffhof sowie in der Verwaltung keinen Impf- oder Testnachweis vorzeigen.
Eine generelle Maskenpflicht im Freien und in Innenräumen – sei es in Warteschlangen, an der Erfassung oder beim Ausladen der Abfälle – gibt es derzeit nicht. Es ist weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Kann der Mindestabstand nicht gewahrt werden, sollte eine Maske getragen werden. Wir bitten darum, Abfälle – sofern möglich – nur als Einzelperson anzuliefern und Begleitpersonen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der aktuellen Situation dennoch bei der Abfallanlieferung unter Umständen zu Wartezeiten vor Ort kommen kann.
Abfallannahme an unseren mobilen Entsorgungsstationen
Auch unsere mobilen Entsorgungs-Sonderfahrzeuge, wie das Elektro-Kleinteile-Mobil und das Schadstoff-Mobil, sind weiterhin im Einsatz für Sie.
Besuche in der RSAG-Geschäftszentrale in Siegburg
Auch die RSAG-Geschäftszentrale ist grundsätzlich für alle Kund*innen geöffnet. Wir bitten jedoch darum, persönliche Besuche nur vorzunehmen sofern unbedingt notwendig. Es besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Innenräumen mehr, der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist in jedem Fall einzuhalten. Kann der Mindestabstand nicht gewahrt werden, sollte eine Maske getragen werden.
Um persönliche Besuche in der Zentrale zu vermeiden, weisen wir ausdrücklich auf die weiteren Kommunikationskanäle hin, um mit uns in Kontakt zu treten. Unsere Internetseite bietet eine Vielzahl von Informationen sowie die Möglichkeit, Service-Anliegen auf elektronischem Weg zu beauftragen. Gebührenrelevante Themen klären Sie bitte telefonisch über die auf Ihrem Gebührenbescheid vermerkte Durchwahl Ihrer Ansprechperson. Alle anderen Anliegen richten Sie gerne telefonisch an unser Kundencenter unter 02241 306 306. Hier kann es aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens zu Wartezeiten kommen, wir bitten dies zu entschuldigen.