Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit

Die RSAG möchte, dass alle Menschen ihre Internet-Seite gut nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Internet-Seite gut nutzen können.
Das nennt man: barriere-frei.

Es gibt Gesetze für barriere-freie Internet-Seiten.
Die RSAG hält sich an diese Gesetze.
Diese Erklärung ist vom 11. Juni 2025.

Wie barriere-frei ist unsere Internet-Seite?

Unsere Internet-Seite ist fast barriere-frei.
Wir erfüllen fast alle Regeln für barriere-freie Internet-Seiten.
Wir haben das selbst geprüft.
Wir haben auch Computer-Programme zur Prüfung benutzt.

Was ist noch nicht barriere-frei?

PDF-Dateien:
Viele PDF-Dateien auf unserer Internet-Seite sind nicht barriere-frei.
Das sind vor allem ältere Dateien.
Wir arbeiten daran, das zu verbessern.

Bilder:
Fast alle Bilder haben einen Beschreibungs-Text.
Manchmal fehlt noch ein Beschreibungs-Text.
Wir ergänzen das noch.

360-Grad-Ansichten:
Die 360-Grad-Ansichten von 3 Entsorgungs-Anlagen sind nicht barriere-frei.
Aber: Im Service-Bereich finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Anlagen.

Karten:
Die Online-Karten sind nur teilweise barriere-frei.
Aber: Bei Kontakt-Adressen steht die Adresse immer auch als Text dabei.

Eingebettete Inhalte:
Manche Inhalte kommen von anderen Internet-Seiten.
Diese sind manchmal nicht barriere-frei.
Das betrifft:

  • Den Info-Mail-Service
  • Die Stellen-Angebote

Videos:
Manche Videos haben keine Unter-Titel.
YouTube-Videos haben automatische Unter-Titel.
Auf der Website fehlt derzeit die Bereitstellung von Informationen in Gebärdensprache.