RSAG

Dienstag, 22.02.2022

Corona: 3G-Pflicht und Maskenpflicht im Freien entfallen

Ab sofort benötigen Kund*innen der RSAG keinen aktuellen Impf- oder Testnachweis mehr, wenn sie die Entsorgungsanlagen, den Wertstoffhof oder die Verwaltung aufsuchen. Aufgrund der letzten Anpassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW entfällt die so genannte 3G-Pflicht.

Zudem entfällt die Maskenpflicht im Freien, wie etwa in Warteschlangen an den Erfassungen oder beim Abladen der Abfälle. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist nach wie vor einzuhalten. Sobald Kund*innen unsere Gebäude (Erfassungs- und Kassengebäude oder die Verwaltung) betreten, gilt nach wie vor eine Maskenpflicht in Innenräumen (FFP2- oder medizinische Masken). FFP2-Masken werden aufgrund des höheren Schutzes dringend empfohlen.

Einen aktuellen Überblick zur Abfallentsorgung sowie bei Besuchen der RSAG Standorte in der aktuellen Situation rund um COVID-19 haben wir hier für Sie zusammengestellt.

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