Es gibt Abfälle, für die keine Gebühren, sondern Entgelte anfallen. Um die kümmert sich die ERS EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG mbH).
Ob für private Zwecke, kleine oder große Betriebe, mit der fachgerechten Entsorgung von über 100 Abfallarten bietet die ERS ein breites Leistungsspektrum:
Weitere Informationen zur ERS finden Sie auf ihrer Website.
Novelle der Gewerbeabfallverordnung
Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Sie passt sie an die europaweit gültige fünfstufige Abfallhierarchie an, verstärkt die getrennte Erfassung von Abfällen und legt somit den Fokus auf das Recycling. Damit verbunden sind neue Dokumentationspflichten für den Abfallerzeuger.
Die wichtigsten FAQs zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung für Sie zusammengefasst.